„Radfahrer absteigen“ und nun?

Das viereckige Schild „Radfahrer absteigen“ mit schwarzer Schrift auf weißem Grund sehen wir immer mal wieder als Radfahrer auf unseren Wegen.

Es ist kein Bestandteil der Straßenverkehrsordnung und seine Berücksichtigung ist nicht verpflichtend, aber stimmt das?

Das Schild ist als Zusatzzeichen mit der Nummer 1012-32 sehr wohl Bestandteil der StVO, darf jedoch nur in Verbindung mit anderen Schildern (Rad- und Fußwegverkehrszeichen) angebracht werden.

Bei Nichtbeachtung und Verletzung von anderen Personen oder sich selbst gibt es Probleme mit der Haftung, auch wenn das Schild nach StVO rechtswidrig aufgestellt wurde.

Dazu gab es in der Bike Bild Ausgabe 03/2019 einen interessanten Artikel mit weiteren Informationen.

In der StVO steht:

Nach § 39 Abs. 1 StVO dürfen Verkehrszeichen verwendet werden, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, um den Verkehr zu regeln. Das Aufstellen des Schildes „Radfahrer absteigen“ (Zusatzschild Nr. 1012-32) ist ohne Kombination mit einem anderen Verkehrszeichen jedoch rechtswidrig.

Strassenverkehrsordnung (StVO)

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