Der Radsportverband Niedersachsen e. V. führt diverse RTF Landesverbands Zielfahrten entsprechend § 6 der Generalausschreibung Radtourenfahren (GA RTF) 2019 durch.
Gewertet und in die Wertungskarte eingetragen werden die mit dem Rad gefahrenen Kilometer der An- und Abfahrt und die daraus resultierenden Punkte (max. 4 Punkte) gemäß § 1.5 der GA RTF 2019.
Ortsansässige haben die Möglichkeit eine längere Anfahrt zu wählen, die z. B. per Stempel Tankstelle/Gaststätte oder Navi/Tacho belegt sein muss.
Veranstalter sind die Radsportbezirke oder Vereine, Einschreibung und Punktevergabe am Ziel zu den Kontrollzeiten gemäß der Terminliste: