Strecke „Asseler Elbdeich“ bis 03.05.2020 nicht befahrbar

Heute wurde die Allgemeinverfügung verlängert. Das Befahren der Strecke ist bis zum 03.05.2020 nicht möglich.


Am 04.04.2020 hat der Landkreis Stade eine Allgemeinverfügung zur „Reduzierung von tagestouristischen Ansammlungen“ erlassen:

Das Betreten der Elbdeiche zu tagestouristischen Ausflügen im gesamten Landkreis einschließlich der Deichverteidigungswege, sofern sie nicht als öffentliche Straße gewidmet sind, wird verboten.

Da die Strecke unserer permanenten RTF Asseler Elbdeich von Krautsand bis Bützfleth auf dem Deichverteidigungsweg verläuft, ist das Befahren der Strecke und die Wertung als RTF bis zum 19.04.2020 nicht möglich.

1 Kommentar zu „Strecke „Asseler Elbdeich“ bis 03.05.2020 nicht befahrbar“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen